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Informationen zur Kur

->Ambulante Badekur


Vorsorgeleistungen am anerkannten Kurort (früher Badekur) können bei Ihrer Krankenkasse durch die neue gesetzliche Regelung alle 3 Jahre - bei Notwendigkeit auch in kürzeren Abständen - beantragt werden.


Ambulante Badekur

Die bisher als "Ambulante Badekur" bekannte Kur, heißt nun "Ambulante Vorsorgeleistung" und ist im § 23 SGB verankert. Auf dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen der ambulanten Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung und der ambulanten Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit. Durch die gesetzliche Regelung stehen Ihnen diese Leistungen alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen zu. Der Kurwiederholungsintervall beträgt 3 Jahre. Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen.

Soweit die Indikationen des Thermalheilwassers zur Linderung Ihrer Beschwerden beitragen, können Sie in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Kasse, Bad Füssing, Bad Griesbach oder Bad Birnbach als Ihren Kurort selbst bestimmen. Haben Sie den Zeitpunkt Ihrer Kur festgelegt, entscheiden Sie sich für eine Unterkunft (Hotel, Appartement, Pension oder Ferienwohnung) Ihrer Wahl.

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren dauern im Normalfall 3 Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es die Möglichkeit, den Kuraufenthalt zu verlängern.

Die Arztkosten werden von der Kasse voll übernommen. Für Kurmittel und Anwendungen muss lediglich der übliche Eigenanteil gezahlt werden. Die Sozial- und Überforderungsklausel findet hierfür ihre Anwendung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten.

Für Anahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe werden von den Krankenkassen täglich 13 Euro Zuschuss gewährt. Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung gilt für alle, auch dann, wenn die betreffende Person schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass Behandlungsformen aus der Physiotherapie - wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, etc. - von Ihrem Hausarzt, bzw. einem ansässigen Arzt am Kurort über die Krankenversichertenkarte verordnet werden können. Die Physiotherapie ist nach wie vor ein fester Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

 

 



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